27. November 2017

Gutes Jahr für KWK bei schlechten Zahlen für Mini-KWK

Während der Mini-KWK-Bereich bis 20 kW im Jahre 2016 einen weiteren Rückschlag hinnehmen musste, nahm die Anzahl neu installierter KWK-Anlagen und insbesondere derLeistung im Jahre 2016 wieder zu.

Starke Zuwächse über 50 kW und Einbrüche unter 20 kW
Quelle: Nicolas Herrbach - Fotolia.com

Anfang des Jahres veröffentlichte n-tv auf Basis einer dpa-Meldung einen Bericht mit dem Titel „Keiner will mehr Blockheizkraftwerke“. Die dpa-Meldung bezog sich dabei auf Aussagen des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis der damaligen Statistik des BAFA.
Schon damals machte das BHKW-Infozentrum darauf aufmerksam, dass die statistischen Daten der nach dem KWK-Gesetz zugelassenen KWK-Anlagen zu einem so frühen Zeitpunkt nicht belastbar seien. Dies galt für das Jahr 2016 umso mehr, da aufgrund der ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung die Zulassungsanträge größtenteils erst ab Oktober 2016 gestellt werden konnten.
Das BHKW-Infozentrum veröffentlichte daher bereits im Frühjahr 2017 seine Erwartung, dass 2016 ein Rekordjahr für die KWK-Branche werden dürfte.

Die aktuellen Daten des BAFA vom 20. November 2017 untermauern nun diese Einschätzung genauso wie das in der Fachzeitschrift Energie&Managament veröffentlichte BHKW-Ranking („BHKW-Markt legt wieder zu“ in der E&M Ausgabe 22/2017).
Das BHKW-Infozentrum rechnet auf Basis der Quartalsentwicklung der letzten vier Jahre mit einer endgültigen Anlagenzahl von 5.400 bis 5.600 KWK-Anlagen für das Jahr 2016. Damit würde die Anzahl der neu installierten und modernisierten KWK-Anlagen leicht über dem Wert aus dem Jahre 2015 liegen. Hinsichtlich der installierten elektrischen Leistung dürfte die Jahresstatistik 2016 mit finalen 1.680 bis 1.720 MW nur unwesentlich unter dem Wert aus dem bisherigen Rekordjahr 2014 (1.745 MW) abschließen. Die im Jahre 2016 installierte KWK-Leistung würde die Werte aus dem Jahre 2015 (1.280 MW) um mehr als 30% übertreffen.

Starke Zuwächse über 50 kW und Einbrüche unter 20 kW

Im kleinen Leistungssegment bis 20 kW elektrischer Modulleistung liegt die im Jahre 2016 installierte KWK-Anlagenanzahl um rund ein Viertel unter dem Durchschnittswert der Jahre 2012 bis 2015. Bereits im Leistungssegment von 20 kW bis 50 kW offenbart sich gegenüber dem Vergleichswert (2012-2015) ein deutliches Plus von nahezu 10%. Im Leistungssegment oberhalb 50 kW bis 2 MW fällt der Zuwachs mit nahezu 20% noch deutlicher aus.

Insbesondere im Leistungsbereich über 1 MW bis 2 MW stellte das Jahr 2016 ein Rekordjahr dar. Mit mehr als 120 Anlagen und einer Leistung von nahezu 200 MW wurde der Wert aus dem Jahre 2015 mehr als verdoppelt. Ursächlich hierfür dürfte auch das Vorziehen von KWK-Projekten sein, um die ab 2017 geltenden Pflicht zur Beteiligung an einer Ausschreibung zu umgehen.

Oberhalb 2 MW Modulleistung offenbart sich für 2015 ein gemischtes Bild. Gegenüber dem Durchschnittswert aus den Jahren 2012 bis 2015 zeigt sich im Jahre 2016 hinsichtlich der Anlagenanzahl ein deutlicher Einbruch in Höhe von 28%. Betrachtet man die neu installierte Leistung liegt der 2016er Wert aber mehr als 40% über dem Vergleichswert (2012-2015).

Keine seriöse Aussage zur Statistik 2017 vor Oktober 2018

Interessant dürfte sein, wie sich die Statistik für das Jahr 2017 angesichts der rund 1.500 durch das KfW-Programm 433 geförderten Brennstoffzellen-Heizkraftwerke entwickelt. Das BHKW-Infozentrum erwartet für 2017 eine deutliche Steigerung der installierten Anlagenzahl im Mikro-KWK-Segment, die sich in der aktuellen (unveröffentlichten) Statistik für das Jahr 2017 aber noch nicht widerspiegelt. In diesem Zusammenhang weist das BHKW-Infozentrum noch einmal darauf hin, dass bewertbare Aussagen zur KWK-Statistik 2017 vor Oktober 2018 nicht seriös getroffen werden können.
„Es dauert eben manchmal etwas länger, bis BHKW-Betreiber ihre KWK-Anlagen beim BAFA anmelden“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. Auch heute treffen noch KWK-Zulassungsanträge für die Jahre 2014 und früher beim BAFA ein.
Das KWK-Gesetz schließt negative Auswirkungen für die Förderpraxis nur in den Fällen aus, in denen die Anmeldung bis zum 31. Dezember des auf die Inbetriebnahme folgenden Kalenderjahres gestellt wird. Für KWK-Anlagen, die im Jahr 2017 in Betrieb gingen, wäre dies der 31.12.2018.

Webseite des BHKW-Infozentrum
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