24. August 2016

KWK-Gesetz ändert sich für Mini-KWK-Anlagen nicht

Wie bereits Ende Juli 2016 vom BHKW-Infozentrum erläutert, hat die EU-Kommission die Regelungen des neuen KWK-Gesetzes für den kleinen Leistungsbereich unverändert genehmigt.

Der Durchbruch für das KWK-Gesetz (KWKG 2016) bei der EU-Kommission ist geschafft - aber wir dies auch zum Durchbruch für den KWK-Ausbau? Große Zweifel sind angebracht meint das BHKW-Infozentrum.
Quelle: auris - Fotolia

Seit dem 1. Januar 2016 ist das KWK-Gesetz 2016, das die Förderung von neuen, modernisierten und nachgerüsteten KWK-Anlagen regelt, bereits in Kraft. Gemäß § 35 Abs. 12 des neuen KWK-Gesetzes darf aber erst nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission u. a. die Zulassung neuer, modernisierter oder nachgerüsteter KWK-Anlagen erfolgen.

Beihilferechtliche Genehmigung ohne Veränderung für 2016

Nun scheint das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nach fast zwölfmonatigen Verhandlungen die beihilferechtliche Genehmigung des KWK-Gesetzes erreicht zu haben. Die förmliche Genehmigung aus Brüssel für die Regelungen der KWK-Förderungen des neuen KWK-Gesetzes wird bis Mitte September 2016 erwartet. Nach der Veröffentlichung der Genehmigung durch die EU-Kommission ist der Weg frei für die Erteilung von Zulassungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) und die Freischaltung des elektronischen Anzeigeverfahrens für Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 50 kW. Anschließend können auch die teilweise seit mehreren Monaten ausstehenden KWK-Zuschläge an die KWK-Anlagenbetreiber von den Stromnetzbetreibern ausbezahlt werden.

Anstehende Änderungen des KWK-Gesetzes

Indes stellt dies noch lange nicht das Ende der aktuellen KWKG-Novellierung dar. Bereits Ende Juli 2016 legte das BHKW-Infozentrum Rastatt in dem Bericht „Frühjahr, Sommer, Herbst – wenn ein KWK-Gesetz mal länger dauert“ dar, dass es Änderungen beim KWK-Gesetz aufgrund der geplanten Einführung eines Ausschreibungsverfahrens sowie aufgrund der von der EU geforderten Veränderung der KWKG-Umlage geben wird.

Der überwiegende Teil des Gesetzes zur Neuregelung des KWK-Gesetzes bleibt in der Fassung vom 21.12.2015 bestehen. KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 1.000 kW werden wie in der ausführlichen Übersicht der neuen KWKG-Regelungen auf den Seiten des BHKW-Infozentrums eine im Gesetz festgelegte Förderung (KWK-Zuschlag) erhalten.

Zukünftiges Ausschreibungsverfahren

Für Betreiber von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung zwischen 1 MW und 50 MW wird die Förderung zeitnah – frühestens jedoch ab Anfang 2017 – auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt. Das Ausschreibungsverfahren für KWK-Anlagen soll sich an den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) orientieren.

Dies bedeutet, dass nicht nur das KWK-Gesetz verändert werden, sondern auch eine Verordnung zur Ausschreibung von KWK-Anlagen verfasst werden muss. Angesichts der Komplexität der in diesem Zusammenhang stehenden Fragestellungen dürfte die Erstellung einer solchen umfangreichen Verordnung ein erheblicher Zeitaufwand benötigen.

Voraussichtlich bis Ende September 2016 wird das Bundeskabinett den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des KWK-Gesetzes vorlegen. Dieses könnte dann Ende Oktober oder im November den Bundestag passieren. Wann indes die Konzeption des Ausschreibungsmodells abgeschlossen und daraus eine Verordnung entstehen wird, scheint noch eher unklar zu sein. Demnach ist auch noch nicht klar, wann die erste Ausschreibungsrunde stattfinden wird und wer daran teilnehmen darf. Optimisten rechnen mit einer Ausschreibung noch im Jahre 2017 – Realisten eher im Jahre 2018.

Daher werden sich nach Befürchtung des BHKW-Infozentrums die Planer und potentielle Betreiber von KWK-Anlagen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW hinsichtlich der Ausgestaltung der Übergangsbestimmungen sowie des Ausschreibungsmodells noch viele Monate in einer rechtlichen Unsicherheit befinden.

Informationsplattform über das neue KWK-Gesetz (KWKG 2016) ab Ende 2016
Informationsplattform über das neue KWK-Gesetz (KWKG 2016) ab Ende 2016