Förderbericht 2015 – Weniger Mini-KWK-Anlagen gefördert

Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW elektrisch, geförderte Anlagen nach Bundesländern - Jahr 2015 (Quelle: BHKW-Infozentrum)

Seit April 2012 werden Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW unter bestimmten Voraussetzungen durch das sogenannte Mini-KWK-Impulsprogramm gefördert.

Zum 1. Januar 2015 trat eine novellierte Richtlinie in Kraft. Ziel war es, die Anreize für den Einbau von Mini-KWK-Anlagen zu erhöhen. Daher wurde die Basisförderung im kleinen Leistungsbereich angehoben, Bonusförderungen für besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt sowie technische Anforderungen vereinfacht.

Deutlicher Rückgang der Förderung im Jahre 2015

Für das Jahr 2015 weist die Statistik 1.321 geförderte Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von insgesamt 8.624 kW auf. Rund ein Drittel der Anlagen fallen unter das Leistungssegment der sehr kleinen Anlagen bis 2 kW elektrischer Leistung. Mit der Förderung in Höhe von knapp über 3 Mio. Euro wurden dem Vernehmen des Bundesumweltministeriums nach Investitionen in Höhe von annähernd 40 Mio. Euro angestoßen.

 

Förderjahr Antragseingang Geförderte Anlagen
Anzahl Anzahl Fördermittel Investitionen Leistung
2012 4.414 727 1.429.272 12.899.510 2.492
2013 3.990 2.632 5.391.788 51.094.349 10.957
2014 3.069 2.057 4.532.286 45.798.672 11.458
2015 3.916 1.321 3.066.461 39.596.055 8.624
Summe 15.389 6.737 14.419.806 149.388.586 33.532

Im Jahre 2015 reduzierte sich die Anzahl der geförderten Mini-KWK-Anlagen gegenüber den Vorjahren erheblich. Den 1.321 geförderten Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 8.624 kW steht eine Förderung von mehr als 2.060 Anlagen (11.460 kW) im Jahr 2014 gegenüber. Die Anzahl der im Jahr 2015 gestellten Förderanträge liegt aber mit 3.916 deutlich über den Zahlen des Jahres 2014 (3.069) und ähnlich wie im Jahr 2013 (3.990).

Die Statistiken beim Mini-KWK-Impulsprogramm orientieren sich hinsichtlich der Erfassung am Auszahlungszeitpunkt. Das Verfahren bis zur Auszahlung der Fördergelder kann sich aufgrund der Fristen über mehr als ein Jahr ab Antragseingang hinziehen. Daher werden viele Anlagen nicht im Jahr der Inbetriebnahme statistisch erfasst.

Es bleibt abzuwarten, wie viele dieser beantragten Fördermittel in den ersten Monaten des Jahres 2016 abgerufen werden. Mit 277 geförderten Anlagen liegt Nordrhein-Westfalen wie in den vergangenen Jahren auf dem ersten Platz des Rankings der Bundesländer.

Antragseingang Geförderte Anlagen
Bundesland Anzahl Anzahl Fördermittel Investitionen Leistung
Berlin 80 29 75.290 943.219 264
Brandenburg 156 39 76.543 1.094.453 189
Baden-Württemberg 520 153 342.261 4.453.936 831
Bayern 644 227 527.844 6.987.494 1.413
Bremen 21 13 38.865 533.359 162
Hessen 242 87 177.994 2.345.477 444
Hamburg 26 8 15.447 267.808 68
Mecklenburg-Vorpommern 61 19 50.137 592.198 195
Niedersachsen 621 218 532.046 6.947.512 1.558
Nordrhein-Westfalen 746 277 640.468 7.957.305 1.688
Rheinland-Pfalz 216 69 158.634 2.153.061 524
Sachsen-Anhalt 109 36 89.159 1.024.010 276
Saarland 36 5 8.779 96.439 10
Schleswig-Holstein 156 44 110.522 1.429.429 357
Sachsen 162 58 142.540 1.630.035 432
Thüringen 120 39 79.934 1.140.320 214
Summe 3.916 1.321 3.066.461 39.596.055 8.624

Insgesamt mehr als 6.700 geförderte Mini-KWK-Anlagen

Seit dem Start des Mini-KWK-Impulsprogramms im April 2012 wurden 6.737 Mini-KWK-Anlagen mit mehr als 14,4 Millionen Euro gefördert. Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt und Bau (BMUB) wurden dadurch rund 150 Millionen Euro an Investitionen ausgelöst.
Die Gesamtleistung der geförderten Mini-KWK-Anlagen beträgt rund 33,5 Megawatt (MW). Die durchschnittliche elektrische Leistung aller geförderten Anlagen beträgt demnach knapp 5 kW.

aktualisiert am: 18.04.2017