Mini-KWK-Förderung

Mini-KWK-Förderung (Bild: Fotolia.com)Die Mini-KWK-Förderung des Mini-KWK-Impulsprogramms wird in Form eines Investitionszuschusses gewährt. Diese einmalige finanzielle Zuwendung wird bei Erfüllung bestimmter Förderbedingungen von der ausführenden Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), auf Antrag gewährt.

Die Förderhöhe der Basisförderung ist abhängig von der elektrischen Leistung der installierten Mini-KWK-Anlage und beginnt (Stand: 1.1.2015) bei 1.900,- Euro für eine Mikro-BHKW-Anlage mit 1 kW. Maximal kann die Basisförderung 3.500,- Euro für ein Mini-BHKW mit 20 kW betragen (Stand: 1.1.2015).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich diese Basisförderung durch Bonusförderungen um bis zu 85% erhöhen.

In dieser Rubrik werden die Förderhöhen dieser Mini-KWK-Förderung aufgezeigt und erläutert, wie der jeweils anlagenspezifische Fördersatz berechnet wird. Außerdem wird versucht, anhand dieser Förderquote eine Aussage über die Bedeutung dieser Investitionsförderung zu treffen.

Zusätzliche Mini-KWK-Förderung

Neben dem Investitionszuschuss durch das Mini-KWK-Impulsprogramm stehen für kleine Blockheizkraftwerke auch andere Förderprogramme zur Verfügung. Insbesondere Bundesländer, Städte und Gemeinden sowie regionale Energieversorgungsunternehmen bieten eine Vielzahl finanzieller Anreize.
Außerdem kann der Strom aus einer KWK-Anlage bei Nutzung von Biomasse eine EEG-Einspeisevergütung erhalten. Bei Verwendung fossiler Brennstoffe wie Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl können KWK-Anlagen unter bestimmten Bedingungen einen KWK-Zuschlag gemäß dem KWK-Gesetz für den gesamten produzierten KWK-Strom erhalten. Auch Zuschüsse für den Bau von Wärme- und Kältespeichern sowie Wärme- und Kältenetze stehen KWK-Anlagen bei Erfüllung bestimmter Vorgaben zur Verfügung.

Inwieweit diese zusätzliche Mini-KWK-Förderung zusammen mit der Investitionsförderung des Mini-KWK-Impulsprogramm in Anspruch genommen werden können, wird in der Rubrik „Kumulierung“ erläutert.

Das Mini-KWK-Impulsprogramm wurde am 31.12.2020 eingestellt. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.

aktualisiert am: 04.01.2021