Mini-KWK-Technologien auf der BAFA-Liste

KWK – Was ist Mini und was Mikro?

Die Begrifflichkeiten in Bezug auf Mini-KWK oder Mikro-KWK sind weder in einer VDI-Richtlinie noch einer DIN-Norm näher geregelt.

Im Rahmen dieser Informationsseite sowie den Veröffentlichungen des BHKW-Infozentrums wird von Mikro-KWK-Anlagen gesprochen, wenn kleinste KWK-Anlagen im elektrischen Leistungsbereich unter 3 kW gemeint sind. Als Mini-KWK-Anlagen werden kleine Blockheizkraftwerke (BHKW) bis zu einer elektrischen Leistung von 50 kW bezeichnet.

Mini-KWK-Anlagen im Sinne der Förderrichtlinien des Impulsprogramms sind KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung. 

 

Mini-KWK-Technologien auf der BAFA-Liste

Es gibt unterschiedliche Technologien, die nach dem KWK-Prinzip arbeiten. Derzeit (Stand: Dezember 2014) sind folgende Mini-KWK-Technologien auf der BAFA-Liste förderfähiger Mini-KWK-Anlagen aufgeführt:

  • Verbrennungsmotoren (Hubkolbenmotoren)
  • Stirlingmotoren
  • Dampfexpansionskolbenmaschinen
  • Brennstoffzellen

Voraussichtlich im Jahre 2015 wird auch eine Mikrogasturbine im Leistungsbereich bis 20 kW elektrischer Leistung auf der Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen aufgenommen.

Verwendete Brennstoffe für Mini-KWK-Anlagen

Die Förderrichtlinien für Mini-KWK-Anlagen unterscheiden nicht, ob in den Blockheizkraftwerken (BHKW) regenerative oder fossile Brennstoffe verwendet werden. Die Förderfähigkeit ist unabhängig von der Wahl des verwendeten Brennstoffs.
Jedoch kann kein Zuschuss für eine Mini-KWK-Anlage nach der Mini-KWK-Richtlinie in Anspruch genommen werden, wenn der produzierte Strom auch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird.

 

aktualisiert am: 30.12.2014