BHKW-Leistung

Förderfähig sind KWK-Anlagen im elektrischen Leistungsbereich bis einschließlich 20 kW.

Mit dieser BHKW-Leistung ist die elektrische Leistung gemäß zertifizierter Messung auf einem Versuchsstand gemeint. Da im Rahmen der Mini-KWK-Richtlinie gefordert wird, dass die Mini-KWK-Anlage auf der Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen aufgeführt sein muss, ist die Kontrolle seitens eines Förderantragstellers ganz einfach:

Wenn die Mini-KWK-Anlage, die ausgewählt wurde, auf der Liste der förderfähigen Mini-KWK aufgeführt wird, dann ist u. a. die Bedingung hinsichtlich der BHKW-Leistung erfüllt und es kann ein Förderantrag gestellt werden.
Wenn das vom Antragsteller zur Installation ausgewählte Mini-BHKW-Modul nicht aufgeführt wird, wurde diese Bedingung (BHKW-Leistung) oder eine andere Förderbedingung nicht erfüllt und ein Förderantrag wäre ausgeschlossen.

BHKW-Leistung bei modularen KWK-Anlagen

Welche Auswirkung hat es auf die BHKW-Leistung, wenn mehrere KWK-Anlagen an einem Standort betrieben werden und die Mini-KWK-Anlagen miteinander hydraulisch verbunden sind?
Im Rahmen des Mini-KWK-Impulsprogramms wird bei modularen KWK-Anlagen die Gesamtleistung aller auf einem Grundstück zusammenhängend betriebener Einzelmodule zur Ermittlung des Förderbetrages herangezogen. Genauso wie beim KWK-Gesetz gilt diese Regel aber nicht, wenn die KWK-Anlagen mit einem zeitlichen ABstand von mehr als zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Dauerbetrieb geworden sind.

Beispiel 1:

Eine Mini-KWK-Anlage mit 6 kW elektrischer Leistung wird im Februar 2015 installiert. Da der BHKW-Betreiber zufrieden mit der Anlage ist und ein Anbau an das Gebäude errichtet werden soll, wird im März 2016 eine weitere Mini-KWK-Anlage mit 6 kW elektrischer Leistung eingebaut. Obwohl die beiden Mini-KWK-Anlagen in das gleiche Heizungsnetz ihre KWK-Wärme abgeben, werden die beiden Anlagen getrennt kategorisiert und fördertechnisch wie zwei Mini-KWK-Anlagen mit jeweils 6 kW elektrische BHKW-Leistung behandelt. Beide Mini-KWK-Aggregate erhalten demnach eine Basisförderung von jeweils 3.000,- Euro – demnach zusammen 6.000,- Euro.

Beispiel 2:

Eine KWK-Anlage, die aus zwei Mini-KWK-Anlagen mit je 6 kW elektrischer Leistung besteht, wird im Februar 2015 installiert. Beide Mini-KWK-Anlagen geben ihre KWK-Wärme in das gleiche Heizungsnetz ab. Fördertechnisch werden die beiden Anlagen wie eine Mini-KWK-Anlage mit zusammen 12 kW elektrische BHKW-Leistung behandelt. Die aus zwei Modulen bestehende Mini-KWK-Anlage erhält demnach eine Basisförderung in Höhe von 3.420,- Euro.

 

aktualisiert am: 18.02.2015