Hydraulischer Abgleich

Gemäß der Förderrichtlinie des Mini-KWK-Impulsprogramms wird unter bestimmten Bedingungen die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs für das Heizungssystem gefordert.
Für den Erhalt der Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ iwird der hydraulische Abgleich des Heizungssystems zur Pflicht.

 

Was ist ein hydraulischer Abgleich

Wenn die Räume ungleichmäßig warm werden oder es in den Heizkörpern rauscht, könnte dies daran liegen, dass die Heizungsanlage nicht hydraulisch abgeglichen wurde. Beim hydraulischen Abgleich werden von einem Fachmann die Heizlasten der unterschiedlichen Räume aufgenommen. Anschließend wird die für den Raum benötigte Heizwassermenge durch Voreinstellung z. B. der Regulierventile beim Heizkreisverteiler oder der Thermostatventile an den Heizkörpern eingestellt. Dies spart Kosten (Pumpenstrom, Heizung) und erhöht den Komfort.

Die Mini-KWK-Richtlinie definiert den hydraulischen Abgleich in Punkt 2.1 der Förderbedingungen wie folgt:
„Ein hydraulischer Abgleich ist die Einregulierung von Volumenströmen für unterschiedliche Wärmeabnehmer/-erzeuge entsprechend deren Leistungen in einem geschlossenen Kreislauf.“

 

Hydraulischer Abgleich als Pflichterfüllung für die Basisförderung

Der hydraulische Abgleich wird im Rahmen einer Basis-Förderung des Mini-KWK-Impulsprogramms dann erforderlich,

  • wenn mit dem Einbau der Mini-KWK-Anlage ein bestehender (Alt-)Kessel ersetzt  oder
  • ein neuer Heizkessel eingebaut  oder
  • die gesamte Heizkreisverteilung im zeitlichen Zusammenhang zur Installation der KWK-Anlage erneuert wird.

Verbleibt der bestehende Kessel und wird die KWK-Anlage zusätzlich installiert, so entfällt die Forderung nach einem hydraulischen Abgleich. Der bestehende Kessel muss mindestens 12 Monate vor Inbetriebnahme der KWK-Anlage in Betrieb genommen worden sein. Der Verbleib oder die Neuinstallation des Kessels sind im Verwendungsnachweisverfahren durch den Installateur zu bestätigen.

 

Hydraulischer Abgleich als Pflichterfüllung für die Bonusförderung

Sofern die Mini-KWK-Anlage mit einem Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung ausgestattet ist und der Mini-KWK-Anlagenbetreiber zusätzlich zur Basisförderung die Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ in Anspruch nehmen will, muss ein hydraulischer Abgleich für das Heizungssystem nachgewiesen werden, auch wenn der bestehende Kessel verbleibt und die KWK-Anlage zusätzlich installiert wird.

 

Unabhängig von der Förderbedingungen erscheint es sinnvoll, sich mit dem Thema eine hydraulischen Abgleichs zu befassen. In vielen Fällen ist dies nicht nur energetisch sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Weitere Informationen über den hydraulischen Abgleich erhalten Sie in der Rubrik „Hydraulischer Abgleich“ auf meine-Heizung.de   sowie in dem „Leitfaden für Fachhandwerker – Grundlagen des Hydraulischen Abgleichs“ des Forums für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V.

 

aktualisiert am: 03.01.2015