Liste förderfähiger BHKW

Mini-KWK-Förderung - BAFA-Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW (Bild: presentermedia.com)Nur wenn sich die zukünftig installierte BHKW-Anlage auch auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herausgegebenen „Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis 20 kW“ befindet, kann eine Investitionsförderung nach dem Mini-KWK-Impulsprogramm gewährt werden.
Die Liste förderfähiger BHKW wird durch das BAFA regelmäßig aktualisiert.

 

Welche Bedingungen deckt die Liste förderfähiger BHKW ab?

Um auf die Liste der förderfähigen KWK-Anlagen aufgeführt zu werden, muss der BHKW-Hersteller ein Antrags- und Zertifizierungsverfahren durchlaufen.

Folgende Förderbedingungen sind durch Listung der Mini-KWK-Anlage auf der Liste förderfähiger BHKW abgedeckt:

  • Leistungsbereich bis einschließlich 20 kW
  • Einhaltung der jeweils gültigen TA-Luft Werte (Emissionswerte)
  • Übertreffen der Anforderungen der EU-Hocheffizienz-Richtlinie für Kleinstanlagen (siehe unten)

Die Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt sieht bei KWK-Anlagen bis 1.000 kW elektrischer Leistung eigentlich die Einhaltung einer Effizienz in gleicher Höhe wie ein modernes ungekoppeltes System (Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk und moderner Heizkessel) vor. Um in den Genuss einer Förderung nach dem Mini-KWK-Impulsprogramm zu gelangen, müssen die Mini-BHKW-Anlage im Zuge ihrer Zertifizierung folgende Hocheffizienz-Bestimmungen erfüllen:

  • KWK-Anlagen kleiner 10 kW müssen eine Primärenergieeinsparung von mindestens 15% nachweisen
  • KWK-Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW müssen eine Primärenergieeinsparung von mindestens 20% nachweisen
  • unabhängig von der Leistungsklasse muss bei der Zertifizierung ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85% nachgewiesen werden.

Häufig wird der Begriff des „Gesamtjahresnutzungsgrades“ falsch interpretiert. Damit ist nicht das Verhältnis der  jährlichen Laufleistung in Stunden pro Jahr zu den 8.760 Jahresstunden gemeint, sondern vielmehr die gemessene Effizienz der Anlage – also das Verhältnis von Output (elektrische und thermische Leistung) zum Input, also der bezogenen Brennstoffleistung. Die Brennstoffleistung ist dabei im Heizwert anzugeben.
Der Nachweis des Gesamtjahresnutzungsgrades wird durch die Listung der Mini-KWK-Anlage auf der Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis 20 KW erbracht. Ein jährlicher Nachweis ist nicht erforderlich.

 

Liste förderfähiger BHKW – neues Layout und neue Inhalte

Die Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kW enthält

  • die BAFA-Nummer der jeweiligen Mini-KWK-Anlage
  • Angaben zur KWK-Anlage (Hersteller, Typ, elektrische und thermische Leistung, Brennstoffart)
  • die Höhe der Basisförderung für das KWK-Modul in Euro
  • Informationen, ob eine Brennwertwärmetauscher integriert oder nachrüstbar ist
  • die Höhe der Bonusförderung „Wärmeeffizienz“
  • die Höhe der Bonusförderung „Stromeffizienz“, sofern die Mini-KWK-Anlage die Bedingungen der Bonusförderung erfüllt

Durch die übersichtlich gestaltete Liste förderfähiger BHKW werden dem potentiellen Mini-KWK-Anlagenbetreiber alle relevanten Fördersätze modulspezifisch vermittelt.

 

Emissionsmindernde Vorgaben (TA Luft)

Gemäß Punkt 3.2 der Förderrichtlinien muss sich der Antragssteller einverstanden erklären, dass das BMU bzw. das BAFA nach Anmeldung eine ggf. auch wiederkehrende Überprüfung der Einhaltung der Emissionsfaktoren nach der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) durchführt oder durchführen lässt. Diese Prüfung ist aber für den Eigentümer der BHKW-Anlage gebührenfrei.

aktualisiert am: 03.01.2015