Monitoring

Mini-KWK-Förderung - Monitoring (Bild: presentermedia.com)Der Antragssteller stellt für ein regelmäßiges Monitoring über einen Zeitraum von sieben Jahren (siehe „Verfahrensablauf Mini-KWK-Impulsprogramm„) jährlich die Betriebsdaten (z. B. Brennstoffverbrauch, KWK-Stromerzeugung) zur Verfügung. Die Daten dienen der Ermittlung des Status der Umsetzung der Mini-KWK-Förderrichtlinien sowie der erzielten Effekte.

 

Pflichten im Rahmen des Monitorings

Im Rahmen des Förderantrages erklärt sich der Antragssteller u. a. damit einverstanden

  • dass die erhobenen Daten mittels elektronischer Datenverarbeitung gespeichert, verarbeitet und statistisch ausgewertet werden
  • dass die im Rahmen der Förderrichtlinien zu erbringenden Nachweise im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation verwendet und ausgewertet werden dürfen
  • auf Nachfrage zusätzliche Auskünfte gegeben werden

Bis Ende 2014 erfolgte noch keine Abfrage der Betriebsdaten im Rahmen eines Monitorings. Im Jahre 2015 wird dies voraussichtlich zum ersten Mal realisiert.

aktualisiert am: 18.02.2015