Der Antragssteller stellt für ein regelmäßiges Monitoring über einen Zeitraum von sieben Jahren (siehe „Verfahrensablauf Mini-KWK-Impulsprogramm„) jährlich die Betriebsdaten (z. B. Brennstoffverbrauch, KWK-Stromerzeugung) zur Verfügung. Die Daten dienen der Ermittlung des Status der Umsetzung der Mini-KWK-Förderrichtlinien sowie der erzielten Effekte.
Pflichten im Rahmen des Monitorings
Im Rahmen des Förderantrages erklärt sich der Antragssteller u. a. damit einverstanden
- dass die erhobenen Daten mittels elektronischer Datenverarbeitung gespeichert, verarbeitet und statistisch ausgewertet werden
- dass die im Rahmen der Förderrichtlinien zu erbringenden Nachweise im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation verwendet und ausgewertet werden dürfen
- auf Nachfrage zusätzliche Auskünfte gegeben werden
Bis Ende 2014 erfolgte noch keine Abfrage der Betriebsdaten im Rahmen eines Monitorings. Im Jahre 2015 wird dies voraussichtlich zum ersten Mal realisiert.