Wärmespeicher

Ein Wärmespeicher – auch Pufferspeicher genannt – wird bei den meisten Blockheizkraftwerken (BHKW) realisiert, um ein Takten (An- und Ausschalten) der BHKW-Anlage zu verhindern. Wenn eine BHKW-Anlage auf die Signale des Strommarktes reagieren und die Stromerzeugung fluktuierender erneuerbarer Energien (Windkraft, Photovoltaik) ausgleichen soll, müssen zusätzliche Wärmespeicher-Kapazitäten geschaffen werden. Dies ist notwendig, um die KWK-Anlage strommarktorientiert betreiben zu können.
Die Mini-KWK-Anlage kann in diesem Fall bei Bedarf – also z. B. einer Windflaute – Strom produzieren, unabhängig davon, ob die Wärme im Versorgungsobjekt – also z. B. dem Wohngebäude – zeitgleich mit der Stromproduktion genutzt werden kann. Die Wärme geht nicht verloren, sondern wird in einem Wärmespeicher gepuffert.

 

Vorgaben der Mini-KWK-Richtlinie zum Wärmespeicher

Seitens der Mini-KWK-Förderrichtlinie wird ein spezifisches Speichervolumen von 60 Liter je Kilowatt thermischer Leistung gefordert.
Bei einer KWK-Anlage mit rund 5 kW elektrischer und 12 kW thermischer Leistung müsste ein Wärmespeicher von mindestens 720 Liter Pufferspeichervolumen installiert werden. Das gemäß der alten Mini-KWK-Richtlinie geforderte Mindestspeichervolumen von 300 Litern ist komplett entfallen. Eine Mikro-KWK-Anlage mit 2 kW thermischer Leistung muss demnach nur noch 120 Liter Speichervolumen nachweisen.
Bei Anlagen mit mehr als 26,7 kW thermischer Leistung reichen 1.600 Liter Pufferspeichervolumen aus.

Aufgrund der klaren Vorgabe eines spezifischen Speichervolumens entfallen zukünftig Diskussionen über Temperaturspreizungen beim Pufferspeicher. Die Werte sind in der Mini-KWK-Richtlinie 2015 mit 60 Liter je Kilowatt thermischer Leistung eindeutig definiert.

 

aktualisiert am: 01.01.2015