Wartungsvertrag

Mini-KWK-Förderung - WartungsvertragUm über einen möglichst langen Zeitraum gewährleisten zu können, dass eine Mini-KWK-Anlage zuverlässig und effizient betrieben werden kann, ist eine regelmäßige Wartung der KWK-Anlage erforderlich.
Gemäß Punkt 5.1 der Förderrichtlinie ist daher die Betreuung der Mini-KWK-Anlage über einen Wartungsvertrag eine Voraussetzung für den Erhalt der Förderung für die KWK-Anlage.

Eine Wartung umfasst per Begriffsdefinition (Punkt 2.1 der Mini-KWK-Richtlinie) alle erforderlichen Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes des zu wartenden Blockheizkraftwerkes (BHKW) unter Beachtung der einschlägigen Rechts- und Herstellervorschriften.

 

aktualisiert am: 03.01.2015