Mittwoch, 24.06.2015, 00:00 Uhr | Morgenweb

Wichtige ÄNDERUNGEN im Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg treten am 1. Juli in Kraft. Besonders betroffen sind all jene, die ihre HEIZUNGSANLAGE

Hier geht es zum ausführlichen Bericht