Verwendungsnachweis

Mini-KWK-Förderung - Verwendungsnachweis (Bild: presentermedia.com)

 

Ein Verwendungsnachweis ist dem BAFA innerhalb der Einreichungsfrist von zwei Monaten nach der Inbetriebnahme der beantragten Anlage, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des neunmonatigen Bewilligungszeitraumes vorzulegen (Punkt 7.2.3 der Mini-KWK-Richtlinie 2015). Auch hier ist eine Verlängerung der Einreichungsfrist nur im Ausnahmefall und auf schriftliche Beantragung vor Ablauf der Frist möglich.

Im Rahmen des Verwendungsnachweises sind folgende Unterlagen und Nachweise zu erbringen:

  • Vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular,
  • Kopie des Lieferungs- und Leistungsvertrages,
  • Nachweis der Inbetriebnahme der Anlage (Abnahmeprotokoll),
  • Nachweis der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs (Dokumentation der Berechnungsgrundlagen und Einstellwerte) sowie der Steuerungs- und Regelungseinbindung,
  • Nachweis über die Verwendung von effizienten Umwälzpumpen mindestens der Effizienzklasse A,
  • Nachweis der für die Anlage in Rechnung gestellten Kosten und
  • Erklärung des Antragstellers über die Inanspruchnahme sonstiger öffentlicher Mittel bis zum im Zuwendungsbescheid angegebenen Termin (Vorlagefrist) gegenüber dem BAFA.

aktualisiert am: 31.12.2014