Vorzeitiger Maßnahmebeginn

Vorzeitiger Maßnahmebeginn vermeiden -erst BAFA-Antrag stellen und dann Mini-KWK bestellen

 

Gefördert werden nur Maßnahmen, mit denen vor der Antragsstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden sind.
Diese Regelung wird häufig übersehen und führt zum Ausschluss aus der Förderung. Der „Vorzeitige Maßnahmebeginn“ ist mit Abstand der häufigste Grund für eine Ablehnung der Förderung.

 

Was ist mit Vorzeitiger Maßnahmebeginn gemeint?

Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsbestätigung) und nicht der Beginn des Einbaus der KWK-Anlage. Ausschließlich eventuelle Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden. Entscheidend für die Antragsstellung ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.

Erst BAFA-Antrag, dann KWK bestellen – erst nachdem Sie den Zuschussantrag beim BAFA gestellt haben, dürfen Sie den Auftrag an den Lieferanten vergeben.

 

Was ist, wenn bereits ein Antrag nach der Mini-KWK-Richtlinie 2012 gestellt wurde, aber mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde?

Eine Rücknahme von bereits gestellten Anträgen mit der Absicht, die höheren Förderungen nach der neuen Mini-KWK-Richtlinie 2015 in Anspruch nehmen zu können, ist nicht zulässig. Auch wenn noch kein Maßnahmebeginn erfolgte, aber ein Förderantrag gestellt wurde und der Antrag beim BAFA eingegangen ist, kann keine Rücknahme des gestellten Antrages erfolgen.

aktualisiert am: 31.12.2014