Zuwendungsbescheid

Mini-KWK-Förderung - Zuwendungsbescheid (Bild: presentermedia.com)Über die mit dem Antrag beim BAFA eingegangenen Unterlagen erhält der Antragssteller zeitnah nach der Antragsstellung eine Eingangsbestätigung mit Hinweisen zum weiteren Ablauf des Förderverfahrens und einen Zuwendungsbescheid mit einer befristeten Fördermittelreservierung. Die Mittel sind für maximal 11 Monate ab dem Zeitpunkt des Antragseingangs reserviert. Die Förderung wird allerdings erst nach Durchführung der Maßnahme und nach Prüfung der notwendigen Nachweise (Verwendungsnachweis) ausbezahlt.

Innerhalb des Bewilligungszeitraumes von neun Monaten, ab der Antragsstellung, muss die Anlage betriebsbereit installiert werden. Eine Verlängerung dieses Zeitraums ist nur im Ausnahmefall und nur dann möglich, wenn sie schriftlich vor Ablauf des Zeitraums beantragt wird.

aktualisiert am: 06.11.2013