Mit der neuen Förderrichtlinie wurden die Fördersätze für Nano- und Mikro-BHKW folgerichtig stärker angehoben als die der größeren Anlagen, denn bei diesen Leistungsklassen ist die Wirtschaftlichkeitsschwelle höher. Diese ist überwindbar, wenn die Kleinanlagen in höheren Stückzahlen produziert und die Preise gesenkt werden. So kann das beachtliche Marktpotenzial der KWK in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Käufer erschlossen werden.
Die für den Erhalt des Wärmeeffizienzbonus vorgeschriebene Brennwertnutzung im BHKW ist nur bei Heizungssystemen mit ausreichend niedrigen Rücklauftemperaturen sinnvoll. Deswegen ist es richtig, dass hier der hydraulische Abgleich als zwingende Anforderung definiert ist.
Der Stromeffizienzbonus ist offenbar so angesetzt, dass nur Brennstoffzellen in den Genuss eines zusätzlichen Förderbetrages kommen. Dennoch ist diese Technologie bei heutigen Anlagenpreisen nicht wirtschaftlich.
Das Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie war durch die Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erforderlich, um die bremsende Wirkung der anteiligen Umlagebelastung des Stromeigenverbrauchs auf Investitionsentscheidungen zu mindern.
Die Kombinationsmöglichkeit der BAFA-Förderung mit anderen Förderungen auf das zwei- bis dreifache des BAFA-Förderbetrags setzt notwendige Investitionsanreize. Jetzt kommt es jedoch auch darauf an, dass sich Kommunen, Länder und Versorger entsprechend beteiligen.
Der Wegfall der Degression könnte bei Herstellern bedauerlicherweise als Signal für nicht notwendige Preissenkungen missverstanden werden.