Mini-KWK-Richtlinie – Statement Matthias Kabus

Matthias Kabus (Energieagentur NRW)Positiv ist zu bewerten, dass speziell in der unteren Leistungsklasse die Fördersätze erheblich (33%) angehoben und die jährliche Degression aufgehoben wurde. Dieses wird deutliche Signale in den Markt senden.

Die Einführung der Bonusförderung ist generell zu begrüßen, da hier speziell effiziente Anlagen gefördert werden, was auch die Hersteller motiviert ihre Anlagen immer weiter technisch zu verbessern und effizienter zu machen.

Nach unserer Einschätzung werden die Mehrkosten für die Brennwertnutzung nicht durch den Wärmeeffizienzbonus ausgeglichen. Dieser bildet nur einen Anreiz über eine Brennwertnutzung nachzudenken. Refinanzieren muss sich diese Technik durch den höheren thermischen Wirkungsgrad und somit einer höheren Wärmeerzeugung. Hier liegt aber das Problem, speziell bei kleinen Anlagen die überwiegend in Wohngebäuden eingesetzt werden. Denn durch den erhöhten thermischen Wirkungsgrad werden die Betriebsstunden der Anlagen in den Übergangsjahreszeiten und im Sommer reduziert, was die Wirtschaftlichkeit, welche ohnehin schon schwer darzustellen ist, noch weiter verschlechtert. Hier sehen wir keinen Anreiz die KWK-Anlagen mit Brennwerttechnik auszurüsten. Für KWK-Anlagen in Objekten mit ganzjährig hohen Wärmebedarf (Alten- und Pflegeheime, Produktionsbetrieben mit Prozesswärme) sieht es etwas besser aus, allerdings stehen hier oft die hohen Rücklauftemperaturen der Heizungssysteme einer Nutzung der Brennwerttechnik entgegen.

Beim Stromeffizienzbonus, der immerhin eine zusätzliche Förderung von 60% der Basisförderung beinhaltet, stellt sich die Frage, ist er speziell für die Brennstoffzellen gedacht oder sollten auch Anreize gegeben werden die Effizienz aller Anlagen zu erhöhen. Einige Anlagen befinden sich bereits in der Nähe der geforderten elektrischen Wirkungsgrade und würden bei einer weiteren Verbesserung von dem Stromeffizienzbonus profitieren können. In der Liste förderfähiger Anlagen von der BAFA wird der Stromeffizienzbonus ausschließlich nur Brennstoffzellen gewährt. Diese Eingrenzung wird weder in der Richtlinie zum Mini-KWK-Programm und noch in den Merkblättern der BAFA erwähnt. Hier sollte eine Klarstellung erfolgen.

Positiv ist die Einführung eines Zeitfaktors (12 Monate) die Ermittlung der Gesamtleistung von miteinander verbundenen modularen KWK-Anlagen. Damit ist ein signifikanter Aus- und Zubau von KWK-Anlagen gewährleistet.

Zu begrüßen ist die Lockerung der Anforderungen über die Informations- und Kommunikationstechnik zur Steuerung der Anlage auf Signale des Strommarktes. Jetzt müssen Anlagen erst ab einer Leistung von 10 kWel darüber verfügen. Hier sollte aber kritisch hinterfragt werden, ob Anlagen von 10 bis 20 kW signifikant zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen können. Noch viel weniger sehen wir hier in den nächsten 10 bis 15 Jahren einen Markt für sogenannte virtuelle Netze mit diesen Anlagengrößen.

Unklar definiert sind die Anforderungen an die Heizungspumpen. In der Richtlinie wird in 5.1.2 Nebenanforderungen unter Punkt d. generell der Einsatz von energieeffizienten Umwälzpumpen vorgeschrieben und unter Punkt e. nur beim erstmaligen Einbau oder Ersatz von Umwälzpumpen. In dem Merkblatt zur Antragstellung muss wiederum die KWK-Anlage nur mit einer energieeffizienten Umwälzpumpe ausgestattet sein. Hier wäre noch eine Klarstellung hilfreich.

aktualisiert am: 06.02.2015