Freitag, 12.02.2016, 08:45 Uhr | C.A.R.M.E.N. e.V.

Straubing, 12. Februar 2016 (*cli*) Im Jahr 2009 trat das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft. § 1 Abs. 2 EEWärmeG legt fest, dass der Anteil am Energieverbrauch

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