{"id":12,"date":"2013-07-22T12:38:53","date_gmt":"2013-07-22T10:38:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.mini-kwk-impulsprogramm.de\/?page_id=12"},"modified":"2021-01-04T23:06:17","modified_gmt":"2021-01-04T22:06:17","slug":"mini-kwk-foerderung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mini-kwk-impulsprogramm.de\/mini-kwk-foerderung","title":{"rendered":"Mini-KWK-F\u00f6rderung"},"content":{"rendered":"
Die Mini-KWK-F\u00f6rderung<\/strong> des Mini-KWK-Impulsprogramms wird in Form eines Investitionszuschusses<\/strong> gew\u00e4hrt. Diese einmalige finanzielle Zuwendung<\/strong> wird bei Erf\u00fcllung bestimmter F\u00f6rderbedingungen von der ausf\u00fchrenden Beh\u00f6rde, dem Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), auf Antrag gew\u00e4hrt.<\/p>\n Die F\u00f6rderh\u00f6he der Basisf\u00f6rderung ist abh\u00e4ngig von der elektrischen Leistung der installierten Mini-KWK-Anlage und beginnt (Stand: 1.1.2015) bei 1.900,- Euro f\u00fcr eine Mikro-BHKW-Anlage mit 1 kW. Maximal kann die Basisf\u00f6rderung 3.500,- Euro f\u00fcr ein Mini-BHKW mit 20 kW betragen (Stand: 1.1.2015). In dieser Rubrik werden die F\u00f6rderh\u00f6hen<\/strong> <\/a>dieser Mini-KWK-F\u00f6rderung aufgezeigt und erl\u00e4utert, wie der jeweils anlagenspezifische F\u00f6rdersatz <\/a>berechnet wird. Au\u00dferdem wird versucht, anhand dieser F\u00f6rderquote eine Aussage \u00fcber die Bedeutung dieser Investitionsf\u00f6rderung <\/a>zu treffen.<\/p>\n <\/p>\n Neben dem Investitionszuschuss durch das Mini-KWK-Impulsprogramm\u00a0<\/strong>stehen f\u00fcr\u00a0kleine Blockheizkraftwerke auch andere F\u00f6rderprogramme zur Verf\u00fcgung. Insbesondere Bundesl\u00e4nder, St\u00e4dte und Gemeinden sowie regionale Energieversorgungsunternehmen bieten eine Vielzahl finanzieller Anreize. Inwieweit diese zus\u00e4tzliche Mini-KWK-F\u00f6rderung zusammen mit der Investitionsf\u00f6rderung des Mini-KWK-Impulsprogramm in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen, wird in der Rubrik „Kumulierung<\/a>“ erl\u00e4utert.<\/p>\n
\nUnter bestimmten Voraussetzungen kann sich diese Basisf\u00f6rderung durch Bonusf\u00f6rderungen um bis zu 85% erh\u00f6hen.<\/strong><\/p>\nZus\u00e4tzliche Mini-KWK-F\u00f6rderung<\/h2>\n
\nAu\u00dferdem kann der Strom aus einer KWK-Anlage bei Nutzung von Biomasse eine EEG-Einspeiseverg\u00fctung erhalten. Bei Verwendung fossiler Brennstoffe wie Erdgas, Fl\u00fcssiggas oder Heiz\u00f6l k\u00f6nnen KWK-Anlagen\u00a0unter bestimmten Bedingungen einen KWK-Zuschlag gem\u00e4\u00df dem KWK-Gesetz<\/a> f\u00fcr\u00a0den gesamten produzierten KWK-Strom erhalten. Auch Zusch\u00fcsse f\u00fcr den Bau von W\u00e4rme- und K\u00e4ltespeichern sowie W\u00e4rme- und K\u00e4ltenetze stehen KWK-Anlagen\u00a0bei Erf\u00fcllung bestimmter Vorgaben zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n