Berechnung Fördersatz Mini-KWK-Impulsprogramm

Berechnung Fördersatz (Bild: presentermedia.com)In Nummer 6 der „Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW“ werden die spezifischen Fördersätze der Basisförderung (Punkt 6.1 der Förderrichtlinie) veröffentlicht. Die Bonusförderungen „Wärmeeffizienz“ und „Stromeffizienz“ werden anhand prozentualer Zuschläge auf die Basisförderung berechnet. Dies wird in der Richtlinie unter Punkt 6.2 beschrieben.

Anhand zweier beispielhafter Mini-KWK-Anlagen wird der jeweilige Fördersatz berechnet.

 

Berechnung Fördersatz Mini-KWK-Anlage 6 kW

Eine förderfähige Mini-KWK-Anlage mit 6 kW elektrischer Leistung würde gemäß Förderrichtlinien

  • für den Leistungsanteil bis 1 kW eine Förderung von 1.900,- Euro erhalten
  • für den Leistungsanteil 1 kW bis 4 kW eine Förderung von insgesamt 900,- Euro erhalten (3 mal 300,- Euro)
  • für den Leistungsanteil 4 kW bis 6 kW eine Förderung von insgesamt 200,- Euro erhalten (2 mal 100,- Euro)

Demnach erhält eine Mini-KWK-Anlage mit 6 kW elektrischer Leistung eine Basisförderung in Höhe von 3.000,- Euro.

Wenn die Bedingungen der Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ erfüllt sind, erhöht sich die Förderung um 750,- Euro (25% der Basisförderung)
Sind die Bedingungen der Bonusförderung „Stromeffizienz“ erfüllt sind, erhöht sich die Förderung um 1.800,- Euro (60% der Basisförderung)

Wenn die Bedingungen beider Bonusförderungen erfüllt sind, erhöht sich die Mini-KWK-Förderung um 2.550,- Euro (85% der Basisförderung). In diesem Fall würde eine 6 kW Mini-KWK-Anlage eine Gesamtförderung nach dem Mini-KWK-Impulsprogramm in Höhe von 5.550,- Euro (3.000,- Euro Basisfördrung zzgl. 2.550,- Euro Bonusförderungen) erhalten.

 

Berechnung Fördersatz Mini-KWK-Anlage 20 kW

Eine förderfähige Mini-KWK-Anlage mit 20 kW elektrischer Leistung würde gemäß Förderrichtlinien

  • für den Leistungsanteil bis 1 kW eine Förderung von 1.900,- Euro erhalten
  • für den Leistungsanteil 1 kW bis 4 kW eine Förderung von insgesamt 900,- Euro erhalten (3 mal 300,- Euro)
  • für den Leistungsanteil 4 kW bis 10 kW eine Förderung von insgesamt 600,- Euro erhalten (6 mal 100,- Euro)
  • für den Leistungsanteil 10 kW bis 20 kW eine Förderung von insgesamt 100,- Euro erhalten (10 mal 10,- Euro)

Demnach erhält eine Mini-KWK-Anlage mit 16 kW elektrischer Leistung insgesamt 3.500,- Euro (1.500 + 900 + 600 + 300)

Wenn die Bedingungen der Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ erfüllt sind, erhöht sich die Förderung um 875,- Euro (25% der Basisförderung)
Sind die Bedingungen der Bonusförderung „Stromeffizienz“ erfüllt sind, erhöht sich die Förderung um 2.100,- Euro (60% der Basisförderung)

Wenn die Bedingungen beider Bonusförderungen erfüllt sind, erhöht sich die Mini-KWK-Förderung um 2.975,- Euro (85% der Basisförderung). In diesem Fall würde eine 20 kW Mini-KWK-Anlage eine Gesamtförderung nach dem Mini-KWK-Impulsprogramm in Höhe von 6.475,- Euro (3.500,- Euro Basisfördrung zzgl. 2.975,- Euro Bonusförderungen) erhalten.

 

Beispielhafte Fördersätze

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht anhand von vier beispielhaften Leistungsgrößen die jeweiligen Förderbeträge.

Förderhöhen nach der Mini-KWK-Richtlinie 2015

Mini-KWK-Förderung 2015

 

In der BAFA-Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW werden die genauen Fördersummen der jeweiligen förderfähigen Mini-KWK-Anlagen veröffentlicht.

aktualisiert am: 18.02.2015