Die Vorgaben zur Regelung, Steuerung, IKT bzw. der definierten Schnittstelle zur externen Leistungsvorgabe werden nur für Anlagen ab 10 kW elektrischer Leistung erhoben. Kleinere KWK-Anlagen unterliegen diesen Förderbedingungen nicht.
Forderung einer Steuerung und IKT
Es muss eine Einrichtung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) einer KWK-Anlage vorhanden sein, welche folgende Funktionalitäten gewährleistet:
- eine externe Fernabschaltung als Mindestvoraussetzung der Steuerung und Regelung und
- Möglichkeit eines externen Lastmanagements.
Hierzu muss gewährleistet werden, dass die IKT sowohl die aktuellen Betriebswerte übermittelt als auch das externe Eingreifen in die Steuerung ermöglicht.