In dieser Rubrik wurde die Vorgehensweise einer KWK-Förderung nach dem Mini-KWK-Impulsprogramm erläutert.
Das Mini-KWK-Impulsprogramm wurde am 31.12.2020 eingestellt. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Was muss wann gemacht werden, um die KWK-Förderung zu erhalten?
Besonders wichtig ist es, den Förderantrag vor dem Projektbeginn beim BAFA zu stellen. Wird dies nicht beachtet, führt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn (vorzeitiger Projektbeginn) zum Ausschluss aus der Mini-KWK-Förderung.
Nach Prüfung des Antrages durch die ausführende Behörde (BAFA Eschborn) wird ein Zuwendungsbescheid an den Antragssteller versandt. Innerhalb von 9 Monaten nach Antragsstellung (Bewilligungszeitraum) muss die Mini-KWK-Anlage in Betrieb genommen worden sein (siehe Zeithorizont).
Nach der Inbetriebnahme hat der Antragssteller üblicher Weise 2 Monate Zeit, die notwendigen Unterlagen des Verwendungsnachweises einzureichen. Spätestens jedoch 2 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums endet die Einreichungsfrist für den Verwendungsnachweis.
Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt normaler Weise rund 3 Wochen nach Abgabe des Verwendungsnachweises, sofern alle notwendigen Unterlagen vorhanden und der Antrag richtig ausgefüllt wurde.
Zeitliche Vorgehensweise KWK-Förderung
Die zeitliche Vorgehensweise der KWK-Förderung nach dem Mini-KWK-Impulsprogramm wird insbesondere in dem Beitrag „Zeithorizont“ noch einmal grafisch aufbereitet. Und noch einmal sei auf die Gefahr des vorzeitigen Maßnahmebeginns hingewiesen, der zum Förderausschluss führt.