Die Bonusförderung Stromeffizienz soll dazu beitragen, verstärkt Mini-KWK mit besonders hoher Stromeffizienz einzusetzen. Damit setzt die neue Mini-KWK-Richtlinie Impulse für die Weiterentwicklung und Markteinführung neuer Technologien mit hohen elektrischen Wirkungsgradgraden wie z.B. Brennstoffzellen.
Fördervoraussetzung
Die Bonusförderung Stromeffizienz wird für Anlagen gewährt, deren elektrische Effizienz (Wirkungsgrad) besonders hoch ist. Die Mini-KWK-Richtlinie fordert dazu einen elektrischen Wirkungsgrad bei einer elektrischen Leistung
– bis 4 kW von mehr als 31 Prozent,
– über 4 kW bis 10 kW von mehr als 33 Prozent und
– über 10 kW von mehr als 35 Prozent.
Leistung Min. [kWel] | Leistung Max. [kWel] | elektrischer Wirkungsgrad bei Nennleistung gemäß der zertifizierten technischen Leistungsdaten der KWK-Anlage |
> 0 | <=1 | > 31% |
> 1 | <= 4 | > 31% |
> 4 | <= 10 | > 33% |
> 10 | <= 20 | > 35% |
Höhe der Bonusförderung Stromeffizienz
Bei Erfüllung der Anforderungen der Bonusförderung Stromeffizienz wird zusätzlich zur Basisförderung ein Bonus in Höhe von 60 Prozent der Basisförderung gewährt.