Auszahlung und Monitoring

Mini-KWK-Förderung - Auszahlung und Monitoring (Bild: presentermedia.com)Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ca. drei Wochen nach Abschluss der Prüfung sämtlicher im Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren vorzulegenden Unterlagen, ggf. auch erst im folgenden Haushaltsjahr. Das Fördergeld wird überwiesen.

Beim Monitoring stellt der Antragsteller dem BAFA jährlich die Betriebsdaten (z.B. Brennstoffverbrauch, Stromerzeugung) zur Verfügung. Dies geschieht über einen Zeitraum von sieben Jahren und dient zur Ermittlung des Status der Umsetzung der Richtlinien sowie der erzielten Effekte. Des Weiteren ist zu beachten dass die Anlage mindestens 7 Jahre zu betreiben ist und innerhalb dieses Zeitraumes nicht stillgelegt werden darf.

Das erste Monitoring wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 erfolgen. Es werden dann die Daten für das Jahr 2014 abgefragt.

aktualisiert am: 31.12.2014