15. Januar 2020

Administration für Mini-KWK

Auch kleine KWK-Anlagen unterliegen einer Vielzahl administrativer Vorgaben.

Bewältigen Sie die administrativen Herausforderungen beim Betrieb von KWK-Anlagen
Quelle: ©Luis Louro - stock.adobe.com

Die Wirtschaftlichkeit einer KWK-Anlage hängt maßgeblich von einem technisch einwandfreien Betrieb sowie von der Erfüllung aller administrativen Meldepflichten ab. In der Praxis erlebt man immer wieder, dass gut geplante Anlagen aufgrund administrativer Versäumnisse in wirtschaftliche Schieflage geraten.

Erschwerend kommt hinzu, dass der administrative Bereich von zahlreichen Veränderungen geprägt ist. Insbesondere das KWK-Gesetz 2020 und das Energie- und Stromsteuergesetz 2019 enthalten einige Veränderungen, die auch für die Administration von BHKW-Anlagen wichtig sind. Hierzu zählt u. a. die Anmeldung zur Stromsteuer-Befreiung für KWK-Anlagen über 50 kW elektrischer Leistung, die auch alle Bestandsanlagen betrifft. Und wie werden die Regelungen des Brennstoffemissions-Handelsgesetz (BEHG) ab 2021 umgesetzt werden?

Verlieren Sie Ihre Angst vor der Administration von KWK-Anlagen

Im Rahmen des bereits mehrmals ausgebuchten Intensivseminars „Administration bei Anmeldung und Betrieb von KWK-Anlagen wird sowohl ein kurzer Überblick über die allgemeinen als auch die Administration betreffenden gesetzlichen Regelungen gegeben. Der Fokus des Seminars liegt auf den administrativen Regelungen. Neben der grundsätzlichen Vorgehensweise wird ganz konkret das Ausfüllen von Formularen besprochen. Teilweise werden problematischere Teile des Formulars angesprochen – vereinzelt werden auch die Formulare komplett durchgesprochen.
Verlieren Sie Ihre Angst vor der Bürokratie und vermeiden Sie teure Fehler rund um den Betrieb von KWK-Anlagen. Zwei Rechtsanwälte der Sozietät Becker Büttner Held und ein Fachplaner von BHKW-Consult werden konkret und praxisnah die Administration von KWK-Anlagen darlegen.

Breites Feld an administrativen Themen

Themenfelder des zweitägigen Seminars sind insbesondere das KWK-Gesetz, die EEG-Umlage und das Energie- und Stromsteuergesetz. Dabei werden auch die geplanten Veränderungen des KWK-Gesetzes (KWKG 2020) und die aktuellen Änderungen im Energie- und Stromsteuergesetz vom Juli 2019, die auch für Bestandsanlagen anzuwenden sind, thematisiert. Aber auch gesetzliche und verwaltungsrechtliche Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes, der Marktstammdatenregister-Verordnung, der Energiesteuer-Transparenzverordnung, des Messstellenbetriebs-Gesetzes und des Mieterstromgesetzes werden besprochen. Thematisch abgerundet werden die zwei Seminartage durch Hinweise zur Administration des Strom- und Gasanschlusses, der Abgas-Führung sowie technische Vorgaben wie z. B. VDI-Normen beim Betrieb einer KWK-Anlage.

Administrations-Seminar im Frühjahr 2020

Im Frühjahr 2020 werden zwei Administrations-Seminare angeboten. Diese finden am 21./22. Januar 2020 in Köln und am 03./04. März 2020 in Leipzig statt.  Aufgrund vieler Nachfragen bieten wir ab 2020 außerdem ein neues eintägiges Seminar „Optimierter Betrieb von BHKW-Anlagen“ an.
Dieses richtet seinen Fokus auf wichtige technische Betriebs-Vorgaben, mögliche Optimierungsmaßnahmen sowie die regelmäßigen Meldepflichten. Dabei stehen Blockheizkraftwerke bis zu einer elektrischen Leistung von 150 kW im Fokus.

Administration bei Anmeldung und Betrieb von KWK-Anlagen
Administration bei Anmeldung und Betrieb von KWK-Anlagen