Einspeisevergütung für Mini-KWK-Anlagen hat sich deutlich reduziert
Weil der Durchschnittspreis für Grundlaststrom an der Strombörse in Leipzig im ersten Quartal 2016 um 25% gesunken ist, erhalten Mini-KWK-Anlagenbetreiber für eingespeisten Strom aus kleinen KWK-Anlagen im zweiten Quartal nur noch 2,517 Cent/kWh.

Der Durchschnittspreis für Grundlaststrom (Baseload) an der Strombörse in Leipzig ist gegenüber dem vorherigen Quartal um rund 25% gefallen.
Der Strompreis für eingespeisten KWK-Strom orientiert sich im zweiten Quartal des Jahres (April - Juni) an dem nun aktuellen KWK-Index in Höhe von 2,517 Cent/kWh.
Das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) weist darauf hin, dass dies auch Auswirkungen auf den sogenannten "üblichen Preis" hat, der gemäß KWK-Gesetz 2012 die Höhe der Einspeisevergütung für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer bestimmt. Gemäß KWK-Gesetz 2016 gilt der "übliche Preis" nur noch für KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung.
Weitere Informationen zum Verlauf des "üblichen Preises", der auch als "KWK-Index" bezeichnet wird, erhalten Interessierte auf den Seiten des BHKW-Infozentrums (https://www.bhkw-infozentrum.de/...).