Nach Einbruch wieder steigende Preise für Mini-KWK-Strom
Der übliche Preis im dritten Quartal steigt auf 3,272 Cent/kWh. KWK-Anlagenbetreiber erhalten demnach ab Oktober 2017 eine um rund 10 Prozent gestiegene KWK-Stromvergütung.

Nachdem der KWK-Index, also der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom an der Strombörse, nach seinem Höhenflug im zweiten Quartal 2017 wie erwartet massiv eingebrochen ist, zeigt er sich nun wieder von diesem Absturz erholt. Der durchschnittliche Grundlaststrom-Preis (Baseload) an der Strombörse betrug in den Sommermonaten Juli bis September 3,272 Cent/kWh. Gegenüber dem Durchschnittswert aus dem zweiten Quartal 2017 in Höhe von 2,978 Cent/kWh bedeutet dies einen Strompreis-Anstieg in Höhe von rund 10%.
Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises
Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz den Wert des KWK-Stroms, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Dieser „übliche Preis“ orientiert sich jeweils an dem durchschnittlichen Quartalspreis für Grundlaststrom (Baseload) an der Strombörse EEX im vorausgegangenen Quartal.
Der im dritten Quartal 2017 ermittelte Preis in Höhe von 3,272 Cent/kWh ist demnach ausschlaggebend für die Vergütung der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste KWK-Strommenge im Oktober bis Dezember 2017. Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt diese Einspeisevergütung für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslauf der Förderung an dem üblichen Grundlaststrom-Preis (KWK-Index).