15. November 2019

Neues KWKG 2020 bringt Veränderungen für Mini-KWK

Bereits am 01.01.2020 soll das neue KWK-Gesetz 2019/2020 in Kraft treten. Es sieht wesentliche Veränderungen auch für Mini-KWK-Anlagen vor.

KWK-Gesetz 2019/2020 soll bereits am 01. Januar 2020 in Kraft treten
Quelle: sdecoret

Im „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Kohleausstiegsgesetz) sind im Artikel 7 „Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ viele maßgebliche Anpassungen und Erweiterungen des KWK-Gesetzes enthalten.

Hervorzuheben sind vor allem folgende Änderungen:

  • Verlängerung der Geltungsdauer des KWK-Gesetzes
  • Einschränkung der jährlichen Förderung
  • Beschränkung der Zuschlagsgewährung bei Entfall der EEG-Umlage
  • Neue Boni – aber nur für KWK-Anlagen über 1 MW
  • Neuregelung Kumulierungsverbot
  • Neuregelung der Regelung bei negativen Stundenkontrakten
  • Neuregelung bei Förderung von Wärme- und Kältenetzen

Der nun vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll bereits in der 47. Kalenderwoche (18.-22.11.2019) im Kabinett beschlossen und zum 1.1.2020 in Kraft treten.

 

Informationen des BHKW-Infozentrums

Das BHKW-Infozentrum hat am 15. November 2019 einen ersten ausführlicheren Beitrag mit dem Titel „KWKG-Novelle – Referentenentwurf liegt vor“ veröffentlicht. Ab dem 18. November 2019 soll in ausführlicheren Berichten auf die spezifischen Änderungen im geplanten KWK-Gesetz eingegangen. Außerdem informiert der BHKW-Info-Newsletter über die Neuerungen.

Beitrag zum neuen KWK-Gesetz 2019/2020
Beitrag zum neuen KWK-Gesetz 2019/2020