Neues KWKG 2020 bringt Veränderungen für Mini-KWK
Bereits am 01.01.2020 soll das neue KWK-Gesetz 2019/2020 in Kraft treten. Es sieht wesentliche Veränderungen auch für Mini-KWK-Anlagen vor.

Im „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Kohleausstiegsgesetz) sind im Artikel 7 „Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ viele maßgebliche Anpassungen und Erweiterungen des KWK-Gesetzes enthalten.
Hervorzuheben sind vor allem folgende Änderungen:
- Verlängerung der Geltungsdauer des KWK-Gesetzes
- Einschränkung der jährlichen Förderung
- Beschränkung der Zuschlagsgewährung bei Entfall der EEG-Umlage
- Neue Boni – aber nur für KWK-Anlagen über 1 MW
- Neuregelung Kumulierungsverbot
- Neuregelung der Regelung bei negativen Stundenkontrakten
- Neuregelung bei Förderung von Wärme- und Kältenetzen
Der nun vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll bereits in der 47. Kalenderwoche (18.-22.11.2019) im Kabinett beschlossen und zum 1.1.2020 in Kraft treten.
Informationen des BHKW-Infozentrums
Das BHKW-Infozentrum hat am 15. November 2019 einen ersten ausführlicheren Beitrag mit dem Titel „KWKG-Novelle – Referentenentwurf liegt vor“ veröffentlicht. Ab dem 18. November 2019 soll in ausführlicheren Berichten auf die spezifischen Änderungen im geplanten KWK-Gesetz eingegangen. Außerdem informiert der BHKW-Info-Newsletter über die Neuerungen.