4. Januar 2017

Steigende Strompreise verbessern Wirtschaftlichkeit von Mini-KWK-Anlagen

Die Einspeisevergütung für Strom aus Mini-KWK-Anlagen steigt um 33% an. KWK-Index bestimmt Einspeisevergütung für Mini-KWK bis 50 kW.

Der KWK-Index stieg im letzten Quartal des Jahres 2016 auf 3,76 Cent/kWh erheblich an (Handelsraum)
Quelle: Jeibmann Photographik / EEX AG

Nachdem der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 auf die tiefsten Werte seit 10 Jahren gefallen war, zeichnet sich im vierten Quartal (Oktober bis Dezember 2016) eine Wende ab.

Der KWK-Index, also der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom im vierten Quartal 2016, beträgt 3,76 Cent/kWh. Gegenüber dem Durchschnittswert aus dem dritten Quartal 2016 in Höhe von 2,826 Cent/kWh bedeutet dies eine Strompreis-Steigerung in Höhe von rund 33%.

Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz den Wert des KWK-Stroms, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Dieser „übliche Preis“ orientiert sich jeweils an dem durchschnittlichen Quartalspreis für Grundlaststrom (Baseload) an der Strombörse EEX.

Der im vierten Quartal 2016 ermittelte Preis in Höhe von 3,76 Cent/kWh ist demnach ausschlaggebend für die eingespeiste KWK-Strommenge im Januar bis März 2017. Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt diese Einspeisevergütung für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslauf der Förderung an dem üblichen Grundlasstrom-Preis.

Entwicklung des üblichen Preises / KWK-Index
Entwicklung des üblichen Preises / KWK-Index