3. Juli 2016

Vergütung für Strom aus Mini-KWK-Anlagen sinkt wieder

Der Überschussstrom von Mini-KWK-Anlagen, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, wird immer weniger wert. Der Durchschnittspreis für Grundlaststrom an der Strombörse (KWK-Index) ist im zweiten Quartal 2016 noch einmal leicht auf 2,479 Cent/kWh gesunken. 

Der KWK-Index fiel im letzten Quartal auf 2,479 Cent/kWh Quelle: Handelsraum © Christian Hüller / EEX AG
Quelle: Handelsraum © Christian Hüller / EEX AG

Der Durchschnittspreis für Grundlaststrom (Baseload) an der Strombörse in Leipzig ist gegenüber dem vorherigen Quartal um knapp 2% gefallen.
Der Strompreis für eingespeisten KWK-Strom orientiert sich im dritten Quartal des Jahres (Juli-September) an dem nun aktuellen KWK-Index in Höhe von 2,479 Cent/kWh.

Das BHKW-Infozentrum weist darauf hin, dass dies auch Auswirkungen auf den sogenannten "üblichen Preis" hat, der gemäß KWK-Gesetz 2012 die Höhe der Einspeisevergütung für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer bestimmt. Gemäß KWK-Gesetz 2016 gilt der "übliche Preis" nur noch für KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung.

Weitere Informationen zum Verlauf des "üblichen Preises", der auch als "KWK-Index" bezeichnet wird, erhalten Interessierte auf den Seiten des BHKW-Infozentrums.

 

Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom
Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom