Novelle Mini-KWK-Impulsprogramm

Das Bundesumweltministerium fördert seit 2012 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative den Einsatz hocheffizienter Mini-KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung. Zum 1. Januar 2015 trat die novellierte Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung in Kraft. Hierdurch wurden die Basisförderung im kleinen Leistungsbereich angehoben, Bonusförderungen für besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt sowie technische Anforderungen vereinfacht.

Im Rahmen der Novelle Mini-KWK-Impulsprogramm besteht die Mini-KWK-Förderung aus drei Förderbausteinen. Die Basisförderung soll dazu beitragen, eine möglichst hohe Marktdurchdringung hocheffizienter und flexibler Mini-KWK-Anlagen zu erreichen. Die Fördersätze für kleinere Anlagen werden um bis zu 40% angehoben, um die Wirtschaftlichkeit im kleinsten Leistungssegment zu verbessern. Aber auch 20 kW-Anlagen erhalten ab 2015 eine um rund 10% höhere Basisförderung.

Förderhöhe der Basisförderung nach Mini-KWK-Richtlinie 2015 im Vergleich zum Mini-KWK-Impulsprogramm 2012

Förderhöhe der Basisförderung nach Mini-KWK-Richtlinie

Um Impulse für eine besonders effiziente Energiebereitstellung zu setzen, werden zwei zusätzliche Förderelemente eingeführt. Die Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ soll zum verstärkten Einsatz von Brennwertwärmetauschern in Mini-KWK-Anlagen beitragen. Mini-KWK-Anlagen, welche Brennwerttechnik in hydraulisch abgeglichenen Heizungssystemen einsetzen, erhalten einen Förderzuschlag in Höhe von 25% der Basisförderung.

Die Bonusförderung „Stromeffizienz“ soll dazu beitragen, verstärkt Mini-KWK mit besonders hoher Stromausbeute einzusetzen. Damit setzt die Mini-KWK-Richtlinie Impulse für die Weiterentwicklung und Markteinführung neuer Technologien mit hohen elektrischen Wirkungsgraden wie z.B. Brennstoffzellen. Mini-KWK-Anlagen mit hoher Stromeffizienz erhalten eine zusätzliche Förderung in Höhe von 60% der Basisförderung.
„Der Förderbetrag für 2015 erhöht sich gegenüber der bisherigen Mini-KWK-Förderung um bis zu 160%“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. Eine Mikro-KWK-Anlage mit 1 kW, die alle Bonusförderungen in Anspruch nehmen kann, erhält 3.515,- Euro.

Förderhöhen nach der Mini-KWK-Richtlinie 2015

Mini-KWK-Förderung 2015

Im Rahmen der Novelle wurden auch einige administrative Regelungen vereinfacht. Die Grundstruktur eines zweistufigen Verfahrens wurde aber beibehalten. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit, den Förderantrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Weitere Informationen zur Mini-KWK-Richtlinie finden Sie auf der Informationsseite zum Mini-KWK-Impulsprogramm unter www.mini-kwk-impulsprogramm.de. Anträge können ab dem 1. Januar 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (www.bafa.de) eingereicht werden. Die Mini-KWK-Richtline vom 15. Dezember 2014 erhalten Sie auf der Klimaschutz.de-Seite

 

Autor: Markus Gailfuß (BHKW-Consult)

aktualisiert am: 25.03.2015