Die Bundesregierung hat sich in ihrem aktuellen Energiekonzept anspruchsvolle klima- und energiepolitische Ziele gesetzt. So sollen die Treibhausgase bis 2020 gegenüber dem Referenzjahr 1990 um 40% und bis zum Jahre 2050 um mindestens 80% gemindert werden. Außerdem soll u. a. bis zum Jahre 2020 ein KWK-Stromanteil von 25% erreicht werden.
Was sind die Förderziele des Mini-KWK-Impulsprogramms?
Kleine KWK-Anlagen bis 20 kW können zu den Klimaschutz- und Effizienzzielen durch ihre hohe Brennstoffausnutzung (Effizienz) sowie eine flexible Bereitstellung der elektrischen Leistung signifikant beitragen. Um den Einsatz derart hocheffizienter Mini-KWK-Anlagen in allen relevanten Anwendungsbereichen voranzubringen und systemgerecht zu nutzen, bedarf es gezielter wirtschaftlicher Anreize (Impulse).
Ein zentrales Ziel der Mini-KWK-Förderung durch Investitionszuschüsse besteht darin, den Einsatz hocheffizienter Mini-KWK-Anlagen deutlich zu steigern und damit zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beizutragen.
Außerdem sollen zusätzliche Anreize für eine stärkere Marktentwicklung gegeben werden. Gemäß der „Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung“ wird demnach eine Markteinführung neuer Technologien bzw. KWK-Module angestrebt. Andererseits sollen die durch das Mini-KWK-Impulsprogramm geförderten Mini-BHKWs auf eines Strommarkt mit wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien vorbereitet sein. Daher müssen Mini-BHKWs die schwankenden Strommengen aus Photovoltaik und Windkraft ausgleichen können.
Durch die Einführung von zwei Bonusförderungen verfolgt die Mini-KWK-Richtlinie außerdem das Ziel, besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen verstärkt im Markt zu platzieren.
Zusammenfassung Förderziele Mini-KWK-Impulsprogramm
Neben der stärkeren Marktdurchdringung bestehen die Förderziele des Mini-KWK-Impulsprogramms insbesondere in Impulsen für eine technische Weiterentwicklung der Mini-KWK-Anlagen hinsichtlich der Effizienz sowie bezüglich einer flexibleren Fahrweise.