Antragsstellung

Ein Antrag zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel ist bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das:

Gebäude Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bild: BAFA)Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
-KWK-
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
mini-kwk@bafa.bund.de

Eine Antragsstellung nach der Mini-KWK-Richtlinie 2015 ist ab dem 1. Januar 2015 möglich. Eine Rücknahme von bereits gestellten Anträgen mit der Absicht, die Förderung nach der neuen Richtlinie in Anspruch nehmen zu können, ist nicht zulässig (Punkt 7.2.1 Mini-KWK-Richtlinie 2015).

Gefördert werden nur Maßnahmen, mit denen vor der Antragsstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsbestätigung) und nicht der Beginn des Einbaus der KWK-Anlage. Ausschließlich eventuelle Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden. Entscheidend für die Antragsstellung ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.

Erst BAFA-Antrag, dann KWK bestellenErst nachdem Sie den Zuschussantrag beim BAFA gestellt haben, dürfen Sie den Auftrag an den Lieferanten vergeben.

Folgende Nachweise und Unterlagen sind für einen Antrag zu erbringen:
– vollständig ausgefülltes Antragsformular
– Nachweis über die geplante installierte elektrische und thermische Leistung
– Angebot und Planungsdaten
– Ggf. weitere vom BAFA vorgeschriebene Unterlagen (z.B. Einverständniserklärung des Eigentümers)

Die Formulare finden Sie auf www.bafa.de

aktualisiert am: 10.05.2016